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Allgemeine Geschäftsbedingungen der

atrium Mediaclub GmbH & Co. KG


1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der atrium Mediaclub GmbH & Co. KG, im folgenden „atrium“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, im folgenden „Leistungsnehmer“ genannt.

1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Seminar-, Beratungs- und weitergehenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit elektronischen Geräten einschließlich deren Verkaufes durch die atrium.

1.3 Etwaige allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsnehmers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen atrium nicht ausdrücklich widerspricht.


2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner

2.1 atrium wird als selbstständige Unternehmerin für den Leistungsnehmer tätig.

2.2 atrium bedient sich zur Vertragserfüllung eigener Arbeitnehmer. Sie kann sich zur Vertragserfüllung auch selbstständiger Kooperationspartner bedienen.

2.3 Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen Vertragspartner rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils anderen Vertragspartner zu begründen.


3. Anmeldung

3.1 Die Anmeldung bedarf der Schriftform.

3.2 Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung bietet der Anmeldende atrium den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung verbindlich an. Dies gilt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigene Vertragsverpflichtungen einsteht.

3.3 Die Anmeldung wird unmittelbar nach Eintreffen von atrium schriftlich bestätigt und gilt dann als verbindlich. Erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Dienstleistungsvertrag zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung zwischen atrium und dem Anmeldenden (Teilnehmer) zustande.

3.4 Teilnehmerplätze sind immer beschränkt; sie werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen verteilt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

3.5 Die Anmeldung zur Clubmitgliedschaft ist erst dann möglich, wenn mindestens an einer Lehrveranstaltung erfolgreich teilgenommen wurde. Clubmitglied kann jede Person oder Firma werden.


4. Rücktritt

4.1 Der Leistungsnehmer ist berechtigt, vom Auftrag bis 4 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rückritt bis 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der Leistungsnehmer 50% der vereinbarten Vergütung atrium zu ersetzen. Erfolgt ein Rücktritt weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der Leistungsnehmer die komplett vereinbarte Vergütung zu ersetzen.

4.2 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.


5. Vertragsdurchführung

5.1 Die Mitarbeiter der atrium werden die Dienstleistungen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen.

5.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Flyer, Prospekte). Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung können vor oder während der Durchführung der Leistung vorgenommen werden, soweit diese Änderungen die Leistung nicht im Kern völlig verändern. Der Leistungsgeber ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall durch einen anderen Referenten zu ersetzen. Kurszeiten und Unterrichtseinheiten ergeben sich aus dem Vertrag.

5.3 Die Preise der atrium sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Auftragsangebot der atrium, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung und Dienstleistung durch den Leistungsnehmer zustande.

5.4 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung oder zu zumutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen der atrium bleibt ausdrücklich vorbehalten.

5.5 Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der atrium vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der atrium und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei atrium oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materiallieferungen, unzureichende Teilnehmerzahl.


6. Unterlagen und Nutzungsrechte

Als Unterlagen werden urheberrechtlich geschützte Texte und Daten, Checklisten, Ablaufpläne und Materialien ausgegeben. Die Kursunterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte, auch von Teilen der Unterlagen, ist nicht gestattet. Urheberrechtliche Verletzungen werden gerichtlich verfolgt.


7. Vergütung, Zahlungsbedingungen

7.1 Der Leistungsnehmer zahlt der atrium für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung.

7.2 atrium wird vor Durchführung des Seminars dem Leistungsnehmer die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug in bar oder per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto fällig. Bei Überschreitung von Zahlungsterminen im Falle von Sondervereinbarungen steht atrium ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 89 Prozentpunkten über dem Basiszins gem. § 247 BGB zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

7.3 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von atrium nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.


8. Haftung

8.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts Anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Leistungsnehmers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. atrium haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Leistungsnehmers.

8.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

8.3 Sofern atrium fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von atrium auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.4 Soweit eine Haftung von atrium ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.5 Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet atrium ebenfalls nicht.


9. Verhalten des Leistungsnehmers

9.1 Der Leistungsnehmer hat die Hausordnung einzuhalten.

9.2 Der Leistungsnehmer haftet für Beschädigungen der Einrichtung und der technischen Ausstattung. Er haftet insbesondere auch für unsachgemäße Benutzung aller elektronischer Geräte.

9.3 Den Anordnungen der Mitarbeiter der atrium ist unverzüglich Folge zu leisten.

9.4 Der Verzehr von Speisen und Getränken in den Seminarräumen ist nicht gestattet.

9.5 atrium ist berechtigt, Leistungsnehmer aus wichtigem Grund von Veranstaltungen auszuschließen, wenn ansonsten der Erfolg der Veranstaltung gefährdet ist. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die Störung der Veranstaltung.


10. Gerichtsstand, Erfüllungsort

10.1 Als Gerichtsstand wird Brühl vereinbart.

10.2 Erfüllungsort ist Brühl.


11. Datenschutz

Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der atrium mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Leistungsnehmer erteilt hiermit der atrium seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten. atrium respektiert die Privatsphäre ihrer Leistungsnehmer. Ohne vorherige Zustimmung werden keine persönlichen Angaben an Dritte weitergegeben oder anderweitig verwertet. Mit Leistungsnehmerdaten wird im Einklang mit den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes verfahren. Der Leistungsnehmer kann gegenüber atrium verlangen, seine Daten nicht weiter zu verwenden und/oder zu löschen. Hierzu muss sich der Nutzer schriftlich gegenüber atrium äußern.


12. Sonstige Bestimmungen

12.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

12.2 Der Leistungsnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Kontakt

atrium Mediaclub
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Franziskanerhof
  Business-Center
Uhlstraße 19-23
  50321 Brühl (Rheinland)

Geschäftszeiten
Mo-Fr 09-18h & n.V.

Fon: 0 22 32 / 14 94 50
Fax: 0 22 32 / 14 94 51

E-Mail: info@atrium-mc.de

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